Aus juristischen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Für konkrete rechtliche Fragestellungen konsultieren Sie am besten eine Samenbank oder einen fachlich versierten Juristen.
Interessenten für Samenspenden stellen sich völlig berechtigt die Frage, was denn passiert, wenn auf einmal der eigene Sohn bzw. die eigene Tochter viele Jahre nach einer Samenspende an der Haustür klingelt.
Natürlich ist dies ein potenzielles Horrorszenario, denn genau diese Situation möchte man ja mittels der Diskretion einer Samenbank vermieden sehen.
Anonymität und Diskretion bei Samenbanken
Hier kann weitestgehend Entwarnung gegeben werden: Das in den Samenbanken gelagerte Sperma wird grundsätzlich anonym an die Eltern des zukünftigen Kindes weitergegeben. D.h. die (sozialen) Eltern erfahren nichts über die Herkunft des Spermas bzw. erhalten keinerlei Informationen über den genetischen Erzeuger. Diese Informationen sind auch nicht vor Gericht durch die Sozialeltern einklagbar.
Ebenso wurde per Gesetz festgehalten, dass der (soziale) Vater die Vaterschaft nicht anfechten kann und sich somit seiner Pflicht der Unterhaltszahlungen auch in keinem Fall entziehen kann.
Schutz des Erzeugers vor Unterhaltszahlungen
Lediglich ein volljähriges Kind hat einen Anspruch darauf, über den wahren genetischen Erzeuger informiert zu werden. Diese Information muss jedoch zunächst erstmal dem Nachkommen zugänglich gemacht werden.
Samenbanken formulieren die Verträge gegenüber den sozialen Eltern so, dass juristisch theoretisch mögliche Forderungen des Kindes gegenüber dem genetischen Erzeuger durch die sozialen Eltern ersetzt bzw. getragen werden müssen. Unterhaltszahlungen werden also auf den Samenspender als leiblichen Vater nicht zukommen.